Niedersachsen Digital aufgeLaden
KOPFBAUSTEIN ist autorisiertes Beratungsunternehmen im Rahmen des Förderprogrammes Niedersachsen Digital aufgeLaden und bietet spezifische Lösungskompentenz für die Beratung gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Digitalisierungsberatung für kleine und mittlere Unternehmen des Einzelhandels„
Beratungszuschuss von bis zu 2.500 Euro
KOPFBAUSTEIN ist autorisiertes Beratungsunternehmen
Die Förderung von Digitalisierungsberatungen für kleine und mittlere Einzelhandelsunternehmen durch autorisierte Beratungsunternehmen, die als hundertprozentiger Zuschuss in Höhe von bis zu 2.500 Euro gewährt werden kann.
Durch die Beratungsförderung zur Digitalisierung werden die Einzelhandelsunternehmen bei der Umsetzung nachhaltiger Digitalisierungsstrategien und -maßnahmen angesichts der geänderten Anforderungen des Marktes, unterstützt. Nur durch nachhaltige Geschäftskonzepte, die digitale Lösungen einbeziehen, ist der Einzelhandel in der Lage, die Folgen der Corona-Krise abzufedern und sich grundsätzlich und für vergleichbare Lagen attraktiv, zukunfts- und wettbewerbsfähig aufzustellen.
KOPFBAUSTEIN ist autorisiertes Beratungsunternehmen
Die Förderung von Digitalisierungsberatungen für kleine und mittlere Einzelhandelsunternehmen durch autorisierte Beratungsunternehmen, die als hundertprozentiger Zuschuss in Höhe von bis zu 2.500 Euro gewährt werden kann.
Durch die Beratungsförderung zur Digitalisierung werden die Einzelhandelsunternehmen bei der Umsetzung nachhaltiger Digitalisierungsstrategien und -maßnahmen angesichts der geänderten Anforderungen des Marktes, unterstützt. Nur durch nachhaltige Geschäftskonzepte, die digitale Lösungen einbeziehen, ist der Einzelhandel in der Lage, die Folgen der Corona-Krise abzufedern und sich grundsätzlich und für vergleichbare Lagen attraktiv, zukunfts- und wettbewerbsfähig aufzustellen.
Übersicht
Antragstellung durch: autorisierte Beratungsunternehmen
Beraten werden: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Einzelhandels mit Sitz und mindestens einem stationären Geschäft in Niedersachsen Beratungsvertrag Zuschuss 100 %, bzw. maximal 2.500 €
Wer wird gefördert?
Antragstellung durch autorisierte Beratungsunternehmen Einzelhandelsunternehmen (KMU), welches vor dem 01.03.2020 gegründet worden sein muss mit Sitz und mindestens einem stationären Geschäft in Niedersachsen:
Was wird gefördert?
Durchführung einer Digitalisierungsberatung für kleine und mittlere Unternehmen des Einzelhandels. Einzelhandelsunternehmen sind Unternehmen, die Waren an Verbraucher, bzw. Endkunden veräußern. Waren sind bewegliche Sachen, die Gegenstand des Handelsverkehrs sind.
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